Denkmalschutz ist in Deutschland -entsprechend dem Subsidaritätsprinzip- Sache der Länder. Diese legen per Gesetz fest, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um einer Sache den Status des Schützens- und Erhaltenswerten zu widmen. Das Land Schleswig-Holstein hat sich das "Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale Schleswig-Holstein" (Denkmalschutzgesetz - DSchG) gegeben. Es wurde am 31. März 1996 beschlossen, in der Fassung vom 21. November 1996 veröffentlicht und zuletzt am 16. Dez. 2002 geändert. Im § 1 Denkmalschutz und Denkmalpflege, Absatz 2 werden die zu erfüllenden Kriterien genannt: "Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung und Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen." Entsprechend diesen Festlegungen wurde auf einen Antrag hin die Autobahnmeisterei Bad Oldesloe in das Denkmalsbuch des Landes aufgenommen. Diese Nebenanlage an der ehemaligen Strecke 18 Hamburg - Lübeck, die heute einen Teil der Bundesautobahn A1 bildet, hat als eine der ersten Meistereien ihrer Zeit "geschichtlichen, wissenschaftlichen und die Kulturlandschaft prägenden Wert"1 . Dabei werden sowohl bei der Erhaltung dieses Denkmals als auch bei der Präsentation im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die politischen und wirtschaftlichen Umstände, wie sie beider Erbauung und auch während der späteren Vollendung bzw. Erweiterung zum heutigen Zustand geführt haben nicht außer Acht gelassen. Das Objekt Autobahnmeisterei Bad Oldesloe ist Ergebnis des direkten bzw. indirekten Wirkens mehrerer Persönlichkeiten (Konstanty Gutschow, Architekt; Max Karl Schwarz, Gartenbau), die sich mit ihren Ideen auf Ergebnisse des "Neuen Bauens" der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts stützten, aber auch den Forderungen der Ideologie des 1933 an die Macht gekommenen faschistischen Systems entsprechen wollten und mussten. Die Anwendung industrieller Baumethoden ist gepaart mit der Verwendung von Materialien der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft. Die Großzügigkeit der Gesamtanlage einschließlich der Gehöfte für die leitenden Mitarbeiter folgt dem Vorbild überlieferter ländlicher Bebauungstradition und der Forderung nach einem Bauerntum im Sinne der herrschenden NS-Ideologie. Die AM Bad Oldesloe ist ein "lebendiges" Denkmal. Das deshalb, weil sie heute und in Zukunft die Aufgaben eines modernen Straßenunterhaltungsbetriebes erfüllen muss, für die sie einst erbaut wurde. Die mit der Straßenverkehrsentwicklung einhergehenden Veränderungen gehen auch an den zu ihrem Funktionieren geschaffenen Einrichtungen nicht spurlos vorüber. Um dennoch den Denkmalscharakter zu wahren, sind somit unabdingbar einige Besonderheiten zu beachten. Jegliche Modernisierung muss behutsam vorgenommen werden. Stets sind die in den einzelnen Gestaltungs- und Umgestaltungsperioden (Erbauungszeit vor 1945, Erweiterung zwischen 1945 und 1990, Modernisierung nach 1990) entstandenen Veränderungen als eigenständige Leistungen zu betrachten, gegeneinander abzugrenzen und zu dokumentieren. Denkmale sind Zeugnisse aus der Vergangenheit für die Gegenwart und die Zukunft. Die AM Bad Oldesloe als solches Denkmal dauerthaft zu erhalten, pflegen der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein und das Landesamt für Denkmalpflege eine intensive Zusammenarbeit und bedienen sich dazu auch kompetenter externen Spezialisten wie das Planungsbüro Thomas Molt aus Kappeln. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Tages des offenen Denkmals steht die Autobahnmeisterei dem interessierten Publikum für die Anschauung zur Verfügung. Schrifttum, Informationen, Karten:
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