Zwei Grenzsteine zur Abgrenzung der Straßenbaulast zwischen dem Deutschen Reich und den Gemeinden von 1935/1936. Wiedergabe des Dokuments des niedersächsische Landesamtes für Denkmalpflege über die Zuerkennung der Grenzsteine als schützenswerte Denkmäler - ein Ergebnis der konstruktiven Zusammenarbeit des ehrenamtlichen Göttinger Ortsdenkmalspflegers Dr. Martin Heinzelmann mit dem ARCHIV FÜR AUTOBAHN- UND STRASSENGESCHICHTE 2020/21. Objektdatensatz aus dem Denkmalinformationssystem ADABweb des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, Hannover. Wir danken dem Pressesprecher des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, Herrn Dr. Wulf, für die Veröffentlichungsfreigabe. . |