Ob es an den Strecken der Reichsautobahnen Werbung für Unternehmungen oder anderes geben darf, dazu gab es unterschiedliche Ansichten. Schönleben schlug vor, "unter Umständen Werbung für vorhandene Gaststätten in Autobahnnähe zu erlauben"1 . Eine andere Form, als mit Tafeln und Werbeaufstellern die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer auf sich zu lenken, wählten in mehreren Fällen Städte. Mit Ergänzung der Ortsbezeichnung durch die zusätzlichen Wörter "an der Reichsautobahn" zeigten sie an, dass hier günstige Möglichkeiten zum Erreichen des Ortes auf Deutschlands modernstem Verkehrsweg gegeben ist. Die Zeitschrift DIE STRASSE Jg. 4, H. 15, S. 452 enthält eine kleine Meldung mit Abbildung, wie die Stadt Mannheim den Absenderfreistempel2 um die Angaben "Auf der Autobahn in die Stadtmitte" und einer stilistischen Skizze der RAB-Einfahrt in die Stadt ergänzte. Bild 1: Poststempel "Auf der Autobahn in die Stadtmitte" der Stadt Mannheim mit Abbildung des Stempels. Quelle: s.o.
Nach 1945 wurde die Verwendung von Stempeln mit Symbolen des Nationalsozialismus wie Hakenkreuz oder Briefmarken mit Hitler-Abbildungen verboten. Anders verhielt es sich mit der Verwendung der Vorsilbe "Reich". Außer beim Unternehmen "Deutsche Reichsbahn", wo die Reichs-Bezeichnung noch bis zur Auflösung am 1. Januar 1994 Teil der Firma war, gab es auch nach Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 einzelne Fälle, in denen der Bezug zu den Reichsautobahnen bestehen blieb. Ein solcher Fall ist im VSP-Rundbrief Nr. 124, Jg. 31 (9/2021), S. 37-38 (2 S., 2 Abb.) dokumentiert. Die Autoren Volker Böhme und Matthias Fiebiger fanden einen Brief, gelaufen am 15. August 1950 von Wilsdruff nach Dresden mit den Worten "Au der Reichsautobahn" im Ortswerbestempel. Die Verstümmelung "Au" ist auf die Aptierung3 des ursprünglichen Werbetextes zurückzuführen. 1 Schönleben, Eduard: "Der Betrieb der Reichsautobahnen" in Die Strasse 4 (1937) H . 1, S. 4-13 (10 S., 11 Abb.), Pkt. 6 2 Absenderfreistempel: Von einer Frankiermaschine (auch Freistempelmaschine oder Freistempler genannt) erzeugte Stempelabdrucke mit Wertzeichencharakter zur Freimachung von Postsendungen, ergänzt durch Absenderangaben. Quelle: Wikipedia "Freistempel" 3 „Aptieren bedeutet, einen Stempel den neuen Erfordernissen durch mechanische Bearbeitung anzupassen, um ihn weiterhin benutzen zu können.“ Quelle: Werdermann, Volkmar: Neuen Schriftenreihe der Poststempelgilde e. V. Band 195, ISBN: 978-3-9819107-04
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