ARCHIV FÜR AUTOBAHN- UND STRASSENGESCHICHTE

Geschichte & Verwaltung | Historie & Gegenwart

Steine an den Rändern von Straßen

Bis vor wenigen Jahren waren an den Rändern von Fernstraßen, Land- und Kreisstraßen, aber auch an Straßen in Ortschaften oder zu den Verladebereichen von Bahnhöfen, zahlreiche senkrecht stehende, ca. 70 cm bis 1 m hohe, meist quadratische Granitsteine zu sehen, die wohl nur dann Beachtung fanden, wenn ein Fahrzeuglenker wegen eines Fahrfehlers oder anderer Ursachen unliebsam dagegen fuhr. Diese Steine sind bis auf wenige, die wohl bei Fahrbahnsanierungen vergessen wurden oder die so unbedeutsam erschienen, dass eine Entfernung nicht als notwendig erachtet wurde, heute nicht mehr vorhanden.

Während es zu den mannigfachen Formen von Meilen- und Kilometersteinen an den Straßen bis hin zu den heute verwendeten Stationierungszeichen viele Webseiten im Internet gibt, sucht man vergeblich nach einschlägigen Informationen über diese Randsteine. Die Verfasser versuchten dennoch und mit Erfolg, in Büchern über Straßen oder das Reisen Ausschau nach Abbildungen zu halten und Fachleute für Straßenbau um Auskünfte zu bitten.

In einem im Archiv für Autobahn- und Straßengeschichte verwahrten Buch fand sich die nachstehend wiedergegebene Abbildung, auf welcher senkrechte Steine am Straßenrand zusehen sind.

Bild1
Abb.1a: Mecklenburgische Postkutsche um 1760 beim Passieren einer Ortschaft.
Abgebildet sind 4 größere und ein kleinerer Stein, um den Fahrweg zu markieren.
Archiv für deutsche Postgeschichte. In: Temming, R. L.: Illustrierte Geschichte des Straßenverkehrs,
Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft mbH, Herrsching, 1978, S. 96

Allein eine offizielle Bezeichnung festzustellen, war zunächst nicht einfach. Prell-, Begrenzungs- oder Randsteine und -pfosten. Auch Abweissteine wurden sie genannt und kollidierten so mit derselben Bezeichnung für die tatsächlichen Abweissteine an Mauerecken. Sämtliche Bezeichnungen kursieren, ohne dass sich eine konkrete Benennung herauskristallisierte. Dies behinderte zudem die Suche nach weiterem Material und Quellen. Die Bezeichnung „Leitstein“ konnte jedoch in der Folge belegt werden.

Anzunehmen ist, dass mit dem beginnenden Chaussee-Bau im 18. Jahrhundert auch den Rändern dieser Verkehrswege Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Neben farbigen Markierungen an den Straßenbäumen, insbesondere seit der Anlage von Alleen, oder durch das Aufstellen von Steinen wurde eine optische Markierung des Straßenverlaufs erreicht (insbesondere bei Dunkelheit und nach Schneefall). Zusätzlich konnten solche fest im Boden verankerten Steine als Fixpunkte dienen, wenn man mit Kräften und Hebeln ein Gefährt aus misslicher Lage befreien musste. Ursprünglich waren die Steine am Straßenrand offenbar nur so groß dimensioniert dass Fuhrwerke gefahrlos darüber hinwegrollen konnten. Erst später stellte man offenbar höhere Steine auf, um ein Abkommen von der Chaussee zu vermeiden, auch wenn dadurch stärkere Fahrzeugbeschädigungen in Kauf genommen werden mussten. Bei der bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts vorherrschenden geringen Geschwindigkeit war jedoch die Gefahr gefährlicher Kollisionen mit den vertikalen Steinen gering.

Schweiz
Abb. 1b: Abfahrtstraße zum St.-Gotthard-Paß durch das Tremolo-Tal nach Airolo.
Holzstich von W. Wegener, um 1840, Graphische Sammlung, Zentralbibliothek Zürich

Sustenstraße, Schweiz
Abb. 1c: Leitsteine an der Sustenpassstraße (Hauptstraße 11) auf der Berner Seite in der Schweiz.
Die Straße verbindet die Kantone Uri und Bern, ist 45 km lang und wurde von 1938 bis 1945 gebaut.
Foto: Guy Schneider, Via Storia (m. frdl. Genehmigung) 6/2007

Mit der Übernahme der Zuständigkeiten für Straßenverkehrswege durch staatliche Institutionen wurden verbindliche Regelwerke erlassen, welche die Anlage von Straßen und die Einzelheiten ihrer Ausgestaltung festlegten. Zu nennen sind hier die 1937 im Deutschen Reich erlassenen "Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen" (RAL 1937) und die vom Amt für Standardisierung der DDR verfügte TGL 12 096 "Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr", hierbei insbesondere der Teil "Vertikale Leiteinrichtungen" mit der Verbindlichkeit ab dem 1. April 1967.

Die RAL 1937 hat anscheinend die schon vorher eingesetzten Steintypen und deren Maße in die Vorschriften übernommen, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Aus dem sächsischen Niederwiesa ist eine Fotografie von 1912 überliefert, welche bereits Leitsteine ohne Farbmarkierung in den bekannten Abmessungen zeigt.

Hochzeit des Wanderpredigers
Abb. 1d: Ausschnitt aus einem besonders interessanten und historisch wertvollem Bild: Der Hochzeitszug des Wanderpredigers Gustaf Nagel mit der Kaufmannstochter Johanna Raith aus Flöha im Juni 1912. Beachtenswert sind die damals vorherrschenden Kutschen zur Personenbeförderung Gleichzeitig deutet sich bereits das Kommen des Kraftwagens als neuem Verkehrsmittel an. Schon 25 Jahre vor der RAL 1937 hatte es also solche Steine gegeben und sie hatten auch schon die später festgeschriebene Höhe. Auf dem hier nicht wiedergegebenen Teil des Fotos ist auch ein kleinerer, weiß gestrichener Leitstein zu erkennen.
Foto: Paul Harmann; Ort: Niederwiesa, Kreuzung Mühlenstraße/Lichtenwalder Straße;
Quelle: Archiv der Arbeitsgruppe Ortsgeschichte Niederwiesa.

Köln - Bonn
Abb. 1e: "Die Richtungssteine grenzen die Straße in ihrer ganzen Länge auf beiden Seiten ein, sie haben eine Entfernung von rund 33,3 m voneinander, ihre Höhe über Gelände beträgt 0,60 m, im Boden stehen sie nur etwa 0,30 m. Sie sind weiß gestrichen und haben einen 22 cm breiten. schwarzgestrichenen Kopf. Durch diese Richtungssteine soll, wie der Name schon sagt, dem Fahrer besonders auch bei Dunkelheit und Nebel die Richtung, d. h. der Verlauf der Straße deutlich erkennbar gemacht werden. Sie haben also nicht den Charakter von Schutzsteinen, sollen vielmehr im allgemeinen dem Aufprall eines Wagens nachgeben."
Ort: Kraftfahrstraße Köln - Bonn, etwa 1932; Quelle: Schrift "Kraftwagenstraße Köln - Bonn", S. 16 (Bild) und S. 28 (Text).

Breslau-Liegnitz
Abb. 1f: "Reichsautobahn Breslau - Liegnitz."
Anzeige der Unternehmsgruppe Siemens-Bauunion in der Zeitschrift Die Strasse 3 (1936), H. 16, 2. Augustheft, Anzeigenteil S. 65.
Neu gesetzte Leitsteine an der Rampe auf ein Überführungsbauwerk über die RAB-Strecke 62 zur Sicherung der Fahrzeuge.


Ausführungen in der RAL 1937, Ausgabe 1942

Der "Abschnitt V. Leiteinrichtungen an Reichsstraßen, ..." beschreibt in "Absatz A. Vorbemerkungen", was unter Leiteinrichtungen zu verstehen ist und welche Aufgaben diese haben:

Rand1a
Abb. 2a: Definition von Leiteinrichtungen im Sinne der RAL 1937.
Quelle: Vorläufige Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen, Verlag Volk und Reich, 4. Auflage Dezember 1942, S. 23

"Absatz B. Leiteinrichtungen", zählt die vier in Betracht kommenden Leiteinrichtungen auf:

Rand1b
Abb. 2b : Quelle: Vorläufige Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen, Verlag Volk und Reich, 4. Auflage Dezember 1942, S. 23

Leitsteine sind bevorzugt aus Naturstein herzustellen, sie sollen möglichst eine helle und gleichmäßige Farbe aufweisen, gut spaltbar und wetterbeständig sein. Einschlägige Gütevorschriften waren in der DIN/DVM 2100 beschrieben. Die Abmessungen sind auf der Tafel VIII der RAL 1937 angegeben:

Rand1c
Abb. 2c: Quelle: Vorläufige Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen, Verlag Volk und Reich, 4. Auflage Dezember 1942, Anlage


Ausführungen in der TGL 12 096, (Juni 1966)

In der DDR waren technische Vorschriften und Regelungen in Technischen Güte- und Leistungsnormen (abgek. TGL) formuliert. Leitsteine waren Teil der Vertikalen Leiteinrichtungen. Leider findet sich aber kein Dokument, in welchem -ähnlich wie in der RAL 1937- die Formgebung abgebildet ist und Maße eingetragen sind. Es ist dem Augenschein jedoch anzunehmen, dass in der DDR für Leitsteine dieselben Kriterien galten, die bereits seit einigen Jahrzehnten Gültigkeit hatten

TGL1a
Abb. 2d: Kopfbereich der TGL 12 096 vom Juni 1966. Quelle: Internetauftritt der Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar

Während die in der RAL 1937 beschriebenen Steine neben dem weißen Kopf und der roten Binde am Schaft steinfarben blieben, wie auf Fotografien aus den 1960er Jahren zu erkennen ist, sind die Steine vielen älteren Mitbürgern noch als komplett weiß mit roter oder schwarzer Binde in Erinnerung. Möglicherweise wurden später die Vorgaben zumindest in dieser Hinsicht abgeändert.

Offen bleibt weiterhin, welche Regelungen in Westdeutschland galten, denn erst nach 1990/1991 dürften die Regelungen der beiden ehemaligen deutschen Staaten zusammengefasst worden sein.

Da sich in weiteren Regelwerken keine anderslautenden Hinweise finden, ist für diese Art der Straßenbegrenzung somit der Begriff „Leitstein“ verbindlich. Dieser Begriff ist jedoch heutzutage im Wegebau doppelt belegt; er steht nun auch für Markierungen von Schutz- und Leitstreifen mit Rillen, Nocken oder einer anderen Farbgebung, wie sie an Bahnsteigen, Haltestellen, Kreuzungen und Ampelanlagen, zu finden sind. Da jedoch für die hier behandelten Randsteine der Begriff „Leitstein“ seit 1937 belegt ist, sollte dieser bis auf weiteres verwendet werden.

Waren die steinernen Pfosten auch durchaus in der Lage, ein Gefährt abzubremsen, so ist jedoch nicht zu verkennen, dass sie für Verkehrsteilnehmer ein enormes Risiko bedeuteten, bei einem Unfall schwere Verletzungen zu erleiden und/oder das Fahrzeug schwer zu beschädigen. So war diesen Steinen an den Rändern der Landstraßen trotz ihrer materialbedingten „Unsterblichkeit“ nicht das ewige Leben gegönnt. Spätestens in den 1960er Jahren wurden sie durch die sicheren Plastikleitpfosten mit Solltrennstellen ersetzt.


Leitsteine in Sachsen

Im Folgenden werden fotografische Aufnahmen mit der Abbildung von Leitsteinen gezeigt. Viele dieser Steine sind inzwischen verschwunden, doch einige, auch das zeigen die nachfolgenden Bilder, stehen heute noch "wie am ersten Tag" ihrer Aufstellung und erfüllen wichtige Sicherungsaufgaben.

Braunsdorf 1956
Abb. 3a: Leitsteine in der Ortslage Braunsdorf im Zschopautal.
Quelle: Arbeitsgruppe Ortsgeschichte Niederwiesa (AOG), Aufnahme ca. 1956

Niederwiesa 1960
Abb. 3b: Leitstein in Niederwiesa im Zschopautal.
Quelle: Arbeitsgruppe Ortsgeschichte Niederwiesa (AOG), Aufnahme ca. 1960

Braunsdorf 2015
Abb. 3c: Leitsteine zur Sicherung des Andreaskreuzes am Bahnübergang Braunsdorf im Zschopautal.
Quelle: Arbeitsgruppe Ortsgeschichte Niederwiesa (AOG), Aufnahme 2015

Niederwiesa 2015a
Abb. 3d: Leitsteine zur Sicherung des Hanges in Niederwiesa im Zschopautal.
Quelle: Arbeitsgruppe Ortsgeschichte Niederwiesa (AOG), Aufnahme 2015

Niederwiesa 2015b
Abb. 3e: Leitsteine in Niederwiesa im Zschopautal. Sicherung der Eisenbahnunterführung gegen unbefugte Durchfahrt.
Quelle: Arbeitsgruppe Ortsgeschichte Niederwiesa (AOG), Aufnahme 2015

Ebersdorf 1 Ebersdorf 2
Abb. 3f: Leitsteine in Chemnitz-Ebersdorf zur Sicherung vor dem Abkommen von der Fahrbahn.
rechts: Schwach ist noch die rote Markierung an einem der Steine zu erkennen.
Quelle: Arbeitsgruppe Ortsgeschichte Niederwiesa (AOG), Aufnahme 3/2016


Leitsteine in Sachsen-Anhalt

Auch in Sachsen-Anhalt sind an den modernisierten Straßen nur noch selten Leitsteine zu finden. Sie haben sich dort erhalten, wo keine Gefährdung des Verkehrs besteht und ein illegales Abfahren von der Fahrbahn verhindert werden soll.

Weißenfels a
Abb. 4a: Leitsteine im Zuge der B87 am westlichen Ortseingang von Weißenfels. Die Steine sichern einen Hang, an dessen Ende die (heute stillgelegte) Eisenbahnstrecke nach Zeitz verläuft. Foto: H. Schneider, 2/2016

Die Position der Steine auf Abbildung 4a zeigt, dass die Steine am ursprünglichen Standort belassen wurden, während die Straße, im Verlauf der Jahrzehnte mit neuen Fahrbahndecken versehen, in die Höhe wuchs.

Weißenfels b
Abb. 4b: Leitsteine im Zuge der B87 am westlichen Ortseingang von Weißenfels. Da die Steine soweit von der Fahrbahn entfernt stehen, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen, haben sie sich wohl bis heute ihren Standplatz erhalten. Foto: H. Schneider, 2/2016

Leitsteine hatten auf ländlichen Straßen neben der Verkehrssicherungsaufgabe zusätzlich das Treiben von Tieren zwischen den Weiden oder zu Verladeplätzen zu sichern. Ob jedoch diese Steine mit Ringen roter oder schwarzer Farbe angestrichen waren, ist nicht mehr zu erkennen.

Utenbach a
Abb. 4c: Leitsteine an der Zufahrtsstraße zum ehemaligen Bahnhof Utenbach im Wethautal. Hier haben diese Steine wohl eher als Orientierungshilfe gedient, als dass sie Fahrzeuge vor dem Abweichen von der Fahrbahn sichern sollten. Foto: H. Schneider, 2/2016

Utenbach b
Abb. 4d: Leitsteine der Zufahrtsstraße zum ehemaligen Bahnhof Utenbach im Wethautal. Alle Steine weisen an gegenüber liegenden Seiten Aussparungen für das Einstecken eines Winkeleisen auf. Dies war möglicher Weise eine Hilfe, wenn Tiere zum Bahnversand getrieben wurden. Foto: H. Schneider, 2/2016

Utenbach c
Abb. 4e: Leitsteine der Zufahrtsstraße zum ehemaligen Bahnhof Utenbach im Wethautal.
Nur noch einige der Winkeleisen findet man heute zwischen den Steinen. Foto: H. Schneider, 2/2016

Almrich
Abb. 4f: Straße trifft Schiene: Ein gutes Beispiel für die "Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen", eine der Verkehrsgeschichte immanente Kategorie zur Kennzeichnung sich überlappender Entwicklungen: Die alte Straßenbegrenzung und ein moderner Straßenbelag mit Mittelstrich; das klassische Andreaskreuz mit einer zeitgemäßen Signalanlage und einem modernen Triebwagenzug. Die alten Leitsteine an einer Stelle, wo sie schützen und dennoch keine Gefahr für Fahrzeuge darstellen. Aufnahmeort: Ortsausgang Naumburg, OT Altenburg, K2234.
Text nach einer Anregung von Dr. R. Ruppmann, Foto: H. Schneider, 3/2016


Prellstein in Schleswig-Holstein

Aufstellung   Prellstein
Abb 5a: Position von Prellsteinen am Straßenrand. © LBV-SH Abb. 5b: Prellstein an der Kiel - Altonaer Chassee © LBV-SH

Laut Regelausstattung für die Kiel-Altonaer Chaussee außerhalb von Ortschaften um 1834 erfolgte zu beiden Seiten des Verkehrsweges in festgelegtem Abstand die Aufstellung eines hier abgebildeten Prellsteins. Nur wenige haben an ihrem Aufstellungsort die Umstellung auf die heute gebräuchlichen Schutzplanken "überlebt".

Zusammenfassend ist festzustellen, dass seit dem Aufkommen der Plastikleitpfosten (StVO-Zeichen 620) die Leitsteine ihre Funktion und damit auch ihre Bedeutung verloren, so dass sie bei der Grunderneuerung oder dem Ausbau der Straßen fast völlig aus dem Straßenbild verschwanden. Sofern sie hier und da noch zu finden sind, sollte ihnen als geschichtlichen Zeugnissen des Straßenbaus wieder Beachtung geschenkt und Ihre Erhaltung als Kleindenkmäler angestrebt werden.


Diese Seite wurde erstellt durch
H. Lorenz, Ortschronist aus Braunsdorf im Zschopautal
H. Schneider, Redaktion Naumburg (Saale) des AfASG,
Dr. Reiner Ruppmann, Redaktion Bad Homburg des AfASG
Februar 2016
Die Erarbeitung des Beitrags wurde unterstützt durch
die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV),
das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dresden,
ViaStoria - Zentrum für Verkehrsgeschichte (Schweiz),
die Zentralbibliothek Zürich (Schweiz) und
den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

Valid HTML 4.01 Transitional